Konfirmation

Ihr Kind soll konfirmiert werden? Hier sind alle Informationen, die dazu wichtig sind.

Die Lebensordnung der Lippischen Landeskirche gibt die folgende Definition für die Konfirmation:

Mit dem Taufbefehl ist der christlichen Gemeinde eine besondere Verpflichtung zur Unterweisung in Lehre und Praxis des christlichen Glaubens aufgetragen (Mt 28,18-20). Eine eigene biblische Weisung für die Konfirmation gibt es nicht. Sie ergibt sich aus der Praxis der Kindertaufe und dem damit verbundenen stellvertretenden Bekenntnis der Eltern und Paten. 

Bei der Konfirmation wird dieses Bekenntnis durch die Getauften selbst in einem Gottesdienst öffentlich bekräftigt. Sie antworten auf Gottes Zuspruch, den sie in der Taufe empfangen haben, und sie bekennen sich zu ihm. Sie empfangen Gottes Segen. Eingebettet ist die Konfirmationshandlung in den kirchlichen Auftrag (Unterricht und Teilnahme am Gottesdienst, Kol 2,6f) und die begleitenden und nachfolgenden kirchlichen Angebote.

In der Feier der Konfirmation werden verschiedene Aspekte verbunden:
Neben dem öffentlichen Bekenntnis werden die Konfirmandinnen und Konfirmanden im Konfirmationsgottesdienst gesegnet. Die Gemeinde bittet für sie zu Gott und lädt sie zur Feier des Abendmahls ein. Mit der Konfirmation erkennt die Gemeinde die Konfirmierten als verantwortliche Gemeindemitglieder an (1 Petr 3,15). Der Auftrag der Kirche zur Unterweisung und Begleitung bleibt bestehen und umfasst das ganze Leben (2 Tim 3,14 f). Die Gemeinde hat im Rahmen der Konfirmandenarbeit die Möglichkeit, die Jugendlichen auch in einer wichtigen Lebensphase des Erwachsenwerdens zu begleiten. (LebensO 4.I.1+2)

Abgesehen von der religiösen Bedeutung ist die Taufe für die Tradition in der Familie zumeist ein wichtiges Fest zur vollständigen Aufnahme der Konfirmandin/des Konfirmanden in die Kirchengemeinde.

Die Konfirmation im Kirchenrecht der Lippischen Landeskirche

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Konfirmation getauft sind.

In der Regel sind die Jugendlichen zwischen 12 und 14 Jahren alt, wenn sie zum Katechumenen- und Konfirmandenunterricht eingeladen werden. Abweichungen von dieser Altersgruppe sind möglich.

Konfirmiert werden kann, wer regelmäßig am Konfiunterricht teilnimmt und eine bestimmte Anzahl von Gottesdienstbesuchen absolviert wird. Die Zulassung zur Konfirmation erfolgt durch ein Abschlussgespräch, in dem die Inhalte der Vorbereitung noch einmal stichprobenartig rekapituliert werden.

Die Vorbereitung zur Konfirmation wird von den Kirchengemeinden Kachtenhausen und Stapelage-Müssen zusammen durchgeführt. Die Treffen finden in der Regel im vierwöchigen Rhythmus samstags von 9 bis 13 Uhr statt. Die Treffen werden abwechselnd in den Gemeindehäusern von Kachtenhausen, Stapelage und Müssen veranstaltet.

Den Anfang der Treffen bildet ein gemeinsames Frühstück, ehe es in die Arbeitsphasen geht. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt in sehr abwechslungsreicher Weise, wobei ein starres Frontalunterrichts-Modell bewußt vermieden wird, wo es möglich ist. Eine Pause gehört natürlich auch zu den Treffen.

Die Vorbereitungstreffen werden von den Pfarrern in Zusammenarbeit mit ihrem jeweiligen Team gestaltet, wobei jeweils ein Pfarrer einem Konfijahrgang zugeordnet ist, der auch von ihm konfirmiert wird.

Die Konfirmation wird in einem Gottesdienst vollzogen. Die Termine für die Gottesdienste werden auf dem Elternabend zur Anmeldung bekannt gegeben. Die Konfirmationsgottesdienste können in den Kirchen in Kachtenhausen, Müssen und Stapelage durchgeführt werden. Auch das wird bei den Elternabenden zur Anmeldung abgesprochen. Vorbereitend gibt es an den Samstagen vor der Konfirmation noch spezielle Abendmahlsgottesdienste für die Konfirmadinnen und Konfirmanden.

Einladungen zum Elternabend zur Anmeldung Ihrer Kinder werden im Gemeindebrief sowie auf dieser Internetseite veröffentlicht. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihr Familienstammbuch mit. Dort können auch eventuelle Besonderheiten, die für Ihr Kind gelten wie z.B. Allergien, bestimmte schulische Veranstaltungen an den Terminen für die Treffen, angegeben werden.

Es gibt in der Vorbereitungszeit gemeinsame Freizeiten, an denen möglichst alle Teilnehmenden dabei sein sollen. Bei Holger Teßnow ist das eine Freizeit in den Herbstferien für fünf Tage in Berlin, Ulrich Wilkens fährt mit seiner Gruppe in den Herbstferien für acht Tage nach Schweden sowie im Februar für ein Freizeitwochenende nach Bad Driburg.

Sollten Sie Bedarf für eine finanzielle Unterstützung zur Kostendeckung der Freizeiten haben, sprechen Sie bitte die Pfarrer an. Wir wollen allen die Teilnahme an den Freizeiten ermöglichen.